Zum 01.01.2025 ändern sich für folgende Tierarten die Beitragssätze:
- Geflügel, außer sonstiges Geflügel (Hühner) und Laufvögel
Anhebung je nachfolgend genannter Tierart um 0,02 € je Tier:
Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Küken/Junghennen (Aufzucht), Zuchthühner (Gallus gallus), Zuchtputen
- Schafen und Ziegen, die älter als 9 Monate
Anhebung des Beitrages um 0,05 € je Tier
- Zucht- und Mastschweine in Stallhaltung
Senkung des Beitrages um 0,10 € je Tier