Am 14.03.2025 werden die Bescheide für die Tierseuchenkassenbeiträge 2025 an alle Tierhalter*innen versandt.
Denken Sie bitte an die fristgerechte Einzahlung Ihrer Beiträge bis spätestens 18.April 2025. Dies ist ebenso Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Tierseuchenkasse, wie Entschädigungen oder auch Beihilfen.
Wurde keine Tierbestandmeldung abgegeben oder eine zu geringe Tierzahl gemeldet und der Beitrag nicht, nicht vollständig oder verspätet gezahlt entfällt jeglicher Anspruch auf diese Leistungen. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen können Leistungen teilweise gewährt werden.
Versand der Beitragsbescheide 2025 am 14.03.2025
