Formular für Neuanmeldung
Informationsblatt zur Neuanmeldung
Sie sind noch nicht als Tierhalterin oder Tierhalter bei der Tierseuchenkasse Brandenburg registriert? Melden Sie sich an!
Die Neugründung einer Tierhaltung oder der Zugang einer neuen Tierart in den Bestand ist innerhalb von 14 Tagen an die Tierseuchenkasse Brandenburg zu melden.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
– Nutzen Sie das Formular für Neuanmeldung und schicken dieses ausgefüllt per E-Mail oder Post an uns zurück.
Hinweise:
Standort – bitte beachten Sie, dass jeder Tierhaltende nur einen Standort angeben kann. Tierhaltende mit mehreren Standorten müssen jeden Standort separat melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim zuständigen Veterinäramt ebenso anmelden müssen, wenn Sie mit der Tierhaltung beginnen. Unter „Veterinärämter“ finden Sie die zuständige Behörde Ihres Landkreises und die jeweiligen Kontaktdaten.
Registriernummer – die 12-stellige Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung wird von Ihrem zuständigen Veterinäramt vergeben. Die Nummer kann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Tierseuchenkasse mitgeteilt werden.
Registriernummer Pferde – Stehen Ihre Tiere in einem Pensionsstall, ist zwingend die Registriernummer des Pensionsstalles bei der Meldung anzugeben.
