Die Tier-Seuchen-Kasse Brandenburg
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Hier lesen Sie Informationen in Leichter Sprache.
Für die Tier-Seuchen-Kasse Brandenburg gibt es eine
Abkürzung: TSK-BB
Was ist die Tier-Seuchen-Kasse Brandenburg?
Die TSK-BB ist eine Behörde.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von einer Behörde kennen sich gut mit Regeln aus.
Eine Behörde muss oft Entscheidungen treffen.
Es gibt in Deutschland viele verschiedene Behörden.
Jede Behörde hat ihr eigenes Fach-Thema.
Man sagt auch: Für jedes Fach-Thema ist eine eigene Behörde zuständig.
Das Fach-Thema der TSK-BB ist die Gesundheit von Tieren in Brandenburg.
Was macht die Tier-Seuchen-Kasse Brandenburg?
Die TSK-BB unterstützt Tierhalter in Brandenburg.
Tierhalter sind die Besitzer von Tieren.
Zum Beispiel von Rindern oder Schweinen.
Jeder Tierhalter in Brandenburg hat Verantwortung für seine Tiere.
Tierhalter müssen ihre Tiere schützen.
Tierhalter müssen für die Gesundheit der Tiere sorgen.
Die TSK-BB nimmt Geld von Tierhaltern in Brandenburg.
Dieses Geld braucht die TSK-BB für ihre Leistungen.
Manchmal werden Tiere krank und es gibt Tier-Seuchen.
Tier-Seuchen sind ansteckende Krankheiten.
Viele Tiere können an einer Seuche sterben.
Die TSK-BB zahlt Geld an die Tierhalter, wenn ihre Tiere an einer Tier-Seuche sterben.
Das Geld nennt man Entschädigung.
Die Leistungen der Tier-Seuchen-Kasse Brandenburg
Die TSK-BB zahlt Geld an Tier-Ärzte und Tier-Ärztinnen.
Und an Labore.
Die Fach-Leute in Laboren können Seuchen schnell erkennen.
So kann man sie schneller und besser bekämpfen.
Tote Tiere müssen sicher beseitigt werden.
Nur dann schaden sie niemandem.
Und die Seuche kann nicht ausbrechen.
Die TSK-BB zahlt Geld für die Beseitigung bestimmter toter Tiere.
Meldung und Beitrag
Die Tierhalter müssen ihre Tiere bei der TSK-BB anmelden.
Diese Tiere müssen in Brandenburg angemeldet werden:
• Rinder, Bisons, Wisente, Wasser-Büffel
• Pferde
• Schweine
• Schafe
• Hühner
• Truthühner
Diese Tiere müssen in Brandenburg leben.
Die Tierhalter melden jedes Jahr im Januar, wie viele Tiere sie besitzen.
Die Zahl der Tiere am 1. Januar ist entscheidend.
Für diese Tiere muss der Tierhalter Geld an die TSK-BB bezahlen.
Das Wort dafür ist Tier-Seuchen-Kassen-Beitrag.
Der Beitrag wird nur einmal im Jahr gezahlt.
So erreichen Sie uns
Anschrift:
LAVG – Tierseuchenkasse Brandenburg
Erfassungsstelle
03064 Cottbus
Telefon-Nummer: 0355 58415-0
E-Mail: info@tsk-bb.de