Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit – Tierseuchenkasse Brandenburg

Stand: 18.12.2024

Die Tierseuchenkasse Brandenburg, integraler Bestandteil des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt https://tsk-bb.de der Tierseuchenkasse Brandenburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderun-gen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind.

Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Webseite ist mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) größtenteils vereinbar. Die nur teilweise barrierefreien Bestandteile im Sinne der BbgBITV werden schrittweise angepasst.

Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.

Diese Website ist umgebaut worden, daher sind uns nicht barrierefreie Inhalte noch nicht bekannt. Eine Prüfung der Website auf Barrierefreiheit haben wir veranlasst.

PDF-Dokumente: Es ist möglich, dass nicht alle PDF-Dokumente den Vorgaben der Barrierefreiheit entsprechen.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der nicht aufgeführt ist.

Bewertungsmethoden

„Selbsteinschätzung“: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 0355 584 15-0
E-Mail: info@tsk-bb.de
Postadresse: Tierseuchenkasse, Erfassungsstelle, 03064 Cottbus

Wir werden Ihnen innerhalb von 21 Tagen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048