Afrikanische Schweinepest in Brandenburg

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland wurde am 10. September 2020 amtlich vom Landkreis Spree-Neiße festgestellt. Weitere positive Fälle traten seitdem in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark, Dahme-Spreewald, Barnim, Prignitz und Oberspreewald-Lausitz auf. Durch hocheffiziente und stringente Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen des Landes Brandenburg und der Landkreise und mit Unterstützung unzähliger Helferinnen und Helfer konnte beginnend im Jahr 2023 in etlichen Regionen die Seuche erfolgreich getilgt und Sperrmaßnahmen zurück gefahren werden. Für die Schweinehalter sind dies erfreuliche Entwicklungen. Jedoch muss jederzeit mit neuen Einträgen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden.
Aus diesem Grund sind alle Schweinehalter weiter dringend gefordert, Ihre Haltungen und ihre Handlungen darauf zu prüfen, wie gut sie das Eindringen von Afrikanischer Schweinepest abwehren.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Viruserkrankung, die nur Wild- und Hausschweine betrifft. Für infizierte Tiere verläuft die ASP meist tödlich. Die menschliche Gesundheit ist durch diese Seuche nicht gefährdet. Weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt ist das Virus auf den Menschen übertragbar.

Jedoch kann das ASP-Virus in rohen oder geräucherten Fleischprodukten monatelang überleben, in Gefrierfleisch auch mehrere Jahre. Dies birgt eine hohe Gefährdungspotenz für die Verschleppung und Verbreitung der Krankheit.

Einen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es nicht.

Nehmen Sie sich eine Stunde für die „ASP-Risikoampel“!

Diese „ASP-Risikoampel“ von der Universität Vechta, die gemeinsam mit dem Friedrich Loeffler-Institut (FLI) und einem bundesweit aufgestellten Expertenpanel aus tierärztlicher und landwirtschaftlicher Praxis, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaftlern erarbeitet wurde, gibt Ihnen Hilfestellung bei Ihrer Überprüfung. Unter www.risikoampel.uni-vechta.de wird jedem Betrieb die Möglichkeit gegeben, den eigenen Betrieb auf Schwachstellen hin überprüfen zu lassen – kostenfrei und anonym.

So geht’s:

www.risikoampel.uni-vechta.de aufrufen
Beantworten Sie ca. 100 Fragen zu Arbeitsabläufen und zu Vorkehrungen für die Biosicherheit in Ihrem Betrieb (Aufwand: ca. 1 Stunde)
Sie erhalten direkt ein Ergebnis:
Ihre betriebsspezifische Risikobewertung
eine Optimierungsanalyse mit fachlichen Erläuterungen zu den Risiken
eine To-Do Liste um das ASP-Eintragsrisiko in Ihrem Betrieb zu minimieren
Das Ergebnis können Sie abspeichern und ausdrucken
Damit erhalten Sie eine praktische Handlungsanweisung für das Abstellen ihrer Risiken. Die zügige Umsetzung dieser Anweisungen liegt dann bei jedem Schweinehalter selbst. Ziel muss es sein, erkannte Risiken zeitnah abzustellen.

(Informationen zu Entschädigungen bei Ausbruch im Hausschweinebestand unter Leistungen/Entschädigungen)

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

1. Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten – Voraussetzung für die Zahlung von Entschädigungen und Beihilfen der TSK

Schutz vor Tierseuchen im Stall – Maßnahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung umsetzen

2. Information für Arbeitgeber zur Vorbeuge – Merkblätter für Beschäftigte

Merkblatt Afrikanische Schweinepest (deutsch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (englisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (lettisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (litauisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (polnisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (rumänisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (russisch)
Merkblatt Afrikanische Schweinepest (ukrainisch)

Information zur Afrikanischen Schweinepest
Stallflyer Afrikanische Schweinepest
Merkblatt zur Probennahme Afrikanische Schweinepest (Jan. 2018)