Information für Tierärztinnen und Tierärzte

Die Beihilfen für die Impfungen gegen Blauzunge, Coxiellose (Q-Fieber) und West Nil-Virus werden mit Inkrafttreten der Beihilfeerlässe vom 01.07.2023 (Blauzunge und West Nil) sowie vom 01.01.2024 (Coxiellose) direkt an die/den Tierhalterin/-halter ausgezahlt. Dazu muss dieser den Antrag auf Beihilfe für die Impfung an die Tierseuchenkasse direkt stellen und die Rechnung der/des Tierärztin/-arztes beireichen.

Wir bitten Sie, Ihre Tierhaltenden bei der Ausführung der Leistung darüber zu informieren. Die Direktzahlung begründet sich im Beihilfeerlass unter Punkt 5.Verfahren, Nr. 5.2.