Informationen zur Blauzungenkrankheit

Impfung gegen Serotyp BTV 3 – Anwendung aller bisherigen 3 Impfstoffe für weitere 6 Monate gestattet

Mit dem Inkrafttreten am 08. März 2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) wird übergangsweise und für sechs Monate befristet (bis einschließlich 07.September 2025) die weitere Anwendung der drei bekannten Impfstoffe ermöglicht:

1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder
3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Die Blauzungenkrankheit, welche vor allem bei Schafen und Rindern meist akut verläuft, ist eine virusbedingte, durch Gnitzen übertragene Tierseuche. Seit Oktober 2023 verbreitete sich die aktuell vom Serotyp 3 verursachte Seuche in den Niederlanden, in Belgien und Deutschland. Inzwischen sind fast alle Länder Europas betroffen.

Im Unterschied zu den früher aufgetretenen Serotypen 4 und 8 verursacht der aktuelle Serotyp 3 teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen, oft mit Todesfolgen, und bei Rindern einen starken Rückgang der Milchleistung. Die wichtigste Schutzmaßnahme, neben dem Schutz der Tiere vor blutsaugenden Insekten und der Gesunderhaltung der Tiere, ist die Impfung. Um diese gewährleisten zu können, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft per Verordnung vom 08.03.2025 die Anwendung der bisherigen drei bekannten Impfstoffe gestattet Damit wird den Tierhalterinnen und Tierhaltern die Möglichkeit gegeben, Ihre Tiere vor den schweren Erkrankungen zu schützen.

Das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit im FLI empfiehlt in der aktuellen Situation, auch Schafe einer zweimaligen Impfung im Abstand von 3-4 Wochen zu unterziehen, da zwei der drei Impfstoffe bei Schafen nur eine einmalige Impfung als Grundimmunisierung gemäß Gebrauchsinformation vorsehen. Für genauere Informationen folgen Sie bitte dem nachstehenden Link zum FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Die Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einem Zuschuss je Impfung (Beihilfeerlass, Anlage Impfung). Der Zuschuss wird direkt an die Tierhaltenden ausgezahlt. Der entsprechende Antrag kann unter Formulare / Beihilfeantrag Impfung online ausgefüllt bzw. heruntergeladen werden.

Erforderlich ist die Eintragung der Impfung in die HIT-Datenbank durch Ihre Impftierärzte. Die erforderliche Hoftierarzt-Vollmacht können Sie direkt in der HIT-Datenbank erteilen oder in der angefügten Datei ausfüllen und an den LKV senden.

Einrichten von Vollmachten für die impfenden Tierärzte durch den Schafhalter
Hoftierarzt-Vollmacht und datenschutzrechtliche Einwilligung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt oder auf der Internetseite des MSGIV https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit/