Online-Neuanmeldung einer Tierhaltung
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Beitragsrechner
Allgemeine Information:
Die Tierseuchenkasse kann Ihnen für Ihre Tiere Leistungen in Form von Entschädigungen oder Beihilfen gewähren, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind.
Meldung:
Tierhalter und Tierhalterinnen, welche Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Gehegewild zur Fleischerzeugung und Geflügel im Land Brandenburg halten, haben ihre Tiere jährlich zum Stichtag 03.01. zur Tierseuchenkasse zu melden. Geflügelhalter und halterinnen melden nur Hühner, Truthühner (Puten), Enten, Gänse und Laufvögel. Auch Rasse und Ziergeflügel ist zur Tierseuchenkasse zu melden.
Die Meldepflicht basiert auf § 20 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) i.V.m. § 6 Absatz 2a Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) sowie § 1 Abs. 1 bis 3 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesGDV).
Hat eine Geflügelhalterin/ein Geflügelhalter, ausgenommen Laufvogelhalterinnen und -halter, am Stichtag kein Geflügel oder weicht die Anzahl dieser Tiere vom geschätzten Jahreshöchstbestand des laufenden Jahres ab, ist der geschätzte Jahreshöchstbestand des laufenden Jahres zu melden.
(Jahreshöchstbestand = Anzahl der Tiere je Geflügelart, die im aktuellen Beitragsjahr als maximaler Tierbesatz gehalten werden soll)
Mit den vorgenannten Meldungen ist auch der Jahreshöchstbestand des Vorjahres anzugeben.
Für die Meldung erhalten Sie dazu von der Tierseuchenkasse jeweils am Jahresende ein Meldeformular.
Ihre Tierzahlmeldung können Sie auch über unsere Homepage unter dem Button „Login zur TSK-online“ vornehmen. Bei der erstmaligen Onlinemeldung müssen Sie ein Kennwort anfordern, welches Ihnen per Post innerhalb von 3 Tagen zugesandt wird.
Beitrag:
Die Tierseuchenkasse erhebt für das gemeldete Geflügel Beiträge auf der Grundlage der Beitragsverordnung.
Beitragsmaßstab ist der höchste Tierbestand des aktuellen Beitragsjahres.
– | Grundbeitrag pro Tierbestand (unabhängig von der Anzahl gehaltener Tierarten) | 7,00 € |
6 | Geflügel | |
6.1 | Laufvögel je Tier | 2,50 € |
6.2 | Geflügel in Junghennenaufzuchtbeständen für Legehennenbetriebe zum Zweck der Konsumeierproduktion ab 250 Tiere, je Tier |
0,19 € |
6.3 | Gallus gallus Zuchttiere in Zuchtbeständen ab 250 Zuchttiere, je Tier |
0,20 € |
6.4 | Putenelterntiere in Zuchtbeständen ab 250 Tiere, je Tier |
0,30 € |
6.5 | Enten, je Tier | 0,12 € |
6.6 | Gänse, je Tier | 0,14 € |
6.7 | Truthühner, die nicht unter Nummer 6.4 fallen, je Tier | 0,20 € |
6.8 | Geflügel, das nicht unter die Nummern 6.1 bis 6.6 fällt, je Tier | 0,07 € |
Leistungen:
Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie o.g. Bedingungen erfüllt haben und ein Beihilfeantrag vorliegt.
- Probenentnahmen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
Blutproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen Tupferproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Probennahmen von Rachen-, Kloaken- und Umgebungskottupfern zur Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen - Untersuchungen im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), Standort Frankfurt/Oder
Übernahme der Kosten für die Laboruntersuchungen von Schalen und Inhalt von Eiern zur Früherkennung eines Salmonelleneintrages und zum Ausschluss falsch positiver Salmonellenbefunde in Legehennenbeständen
(entsprechend Probenentnahmeprotokoll gemäß Anhang II der VO (EG) Nr. 2160/2003)Voraussetzung: es kommt ein betriebseigenes Qualitätssicherungssystem mit Maßnahmen zur Vermeidung der Ein- und Verschleppung von Salmonellen zur Anwendung - Impfungen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung
Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden (ausgenommen Newcastle Disease)
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass