Online-Neuanmeldung einer Tierhaltung
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Beitragsrechner
Allgemeine Information:
Als Halterin und Halter von Rindern können Sie Leistungen von der Tierseuchenkasse in Form von Entschädigungen oder Beihilfen erhalten.
Im Fall der Inanspruchnahme derartiger Leistungen überprüft die Tierseuchenkasse Ihre zum HIT (Herkunftssicherung- und Informationssystem Tier) gemeldeten Tierzahlen.
Meldung:
Die Rinderzahlen übernimmt die Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01. aus der HIT-Datenbank. Anhand der bis zum 30.09. in der HIT-Datenbank registrierten Tiere wird der Jahreshöchstbestand für jeden rinderhaltenden Betrieb ermittelt. Für die zusätzlich hinzugekommen Tiere werden Jahresbeiträge erhoben.
Eine eigene Meldung durch den Tierhalter ist nicht erforderlich.
Beitrag:
Die Tierseuchenkasse erhebt für die in der HIT-Datenbank registrierten Rinder Beiträge auf der Grundlage der aktuellen Beitragsverordnung.
Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an die Tierseuchenkasse ergibt sich aus § 20 Tiergesundheitsgesetz und § 6 Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetz i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.
- Link zu § 20 TierGesG
- Link zu § 6 AGTierGesG
- Link zu § 1 AGTierGesGDV
- Link zur BVO
- Nutzen Sie für die Ermittlung Ihres Beitrages den Beitragsrechner
Leistungen:
Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind und ein Beihilfeantrag vorliegt.
- Probenentnahmen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
Blutproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung auf Brucellose, Leukose, BHV1, Blauzungenkrankheit, BVD und andere anzeigepflichtige Tierseuchen
Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die Blutprobenentnahme zur Untersuchung auf Paratuberkulose
Bedingung: Sie haben sich dem freiwilligen Bekämpfungsprogramm nach der Paratuberkulose-Richtlinie des Landes Brandenburg angeschlossenKotproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die Entnahme von Kotproben- / Kottupferproben entsprechend der Paratuberkulose-Richtlinie des Landes Brandenburg Tupferproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die Entnahme von Tupferproben zur Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen und andere seuchenartig auftretende Erkrankungen (Nasentupfer, Kot- und Sockentupfer) - Tuberkulosediagnostik nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
Übernahme der Kosten für die Tuberkulinisierung der Rinder einschließlich Nachschau sowie der Kosten für das Tuberkulin (sofern die Beschaffung und Verteilung über den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg erfolgt) - Untersuchungen im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), Standort Frankfurt/Oder:
Übernahme der Netto-Untersuchungskosten für Blut- und Kotproben im Rahmen der Bekämpfung der Paratuberkulose im Land Brandenburg
Bedingung: Sie haben sich dem freiwilligen Bekämpfungsprogramm nach der Paratuberkulose-Richtlinie des Landes Brandenburg angeschlossenÜbernahme der Netto-Untersuchungskosten zum Ausschluss infektiöser Abortursachen (siehe Anlage B 5.1. des Beihilfeerlasses) Übernahme der Netto-Kosten der pathologisch-anatomischen Untersuchung von verendeten oder getöteten Rindern zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen und anderer seuchenartig auftretender Krankheiten, höchstens jedoch 4.000 € je Betrieb, Tierart und Kalenderjahr - Beihilfe im Rahmen der BVDV–Sanierung:
Übernahme des Mehrkostenbetrages für Ohrstanzohrmarken gegenüber der herkömmlichen Ohrmarke
Merzungsbeihilfe für Virämiker-Kälber, die nach der Geburt mittels Ohrstanzprobe untersucht und innerhalb der ersten 7 Tage nach Befundzugang getötet und aus dem Bestand entfernt wurden, in Höhe von 100,00 € je Kalb
(Formular Merzungsbeihilfe) - Kostenzuschuss zur Milchprobenbereitstellung durch den Landeskontrollverband:
Übernahme der Mehraufwendungen, die dem Landeskontrollverband für die Bereitstellung der Milchproben für Untersuchungen auf der Grundlage tierseuchenrechtlicher Vorschriften entstehen - Kostenübernahme für Impfungen (Direkterstattung an Tierhalterin/-halter per Antrag):
Freiwillige Impfungen: Zuschuss zur Impfung inklusive Impfstoff gegen Blauzunge:
Impfung mit monovalentem Impfstoff je Tier 3,25 € Impfung mit bivalentem Impfstoff je Tier 4,25 € Zusätzlich Bestandsgebühr
Freiwillige Impfung gegen Coxiellose der Rinder (Programm zur Bekämpfung der Coxiellose bei Rindern, Schafen und Ziegen):
- Zuschuss zur Impfung inkl. Impfstoff je Tier je Impfung 6,00 €
Pflichtimpfung: Impfungen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden (ausgenommen Rindersalmonellose)
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass
