Schafe und Ziegen

Online-Neuanmeldung einer Tierhaltung

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Allgemeine Information:

Die Tierseuchenkasse kann Ihnen für Ihre Tiere Leistungen in Form von Entschädigungen oder Beihilfen gewähren, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind.

Bestellungen von Ohrmarken für Ihre Tiere richten Sie bitte an den Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg.

Für die Abholung verendeter oder getöteter Tiere ist die Firma SecAnim zuständig.

Meldung:

Tierhalter und Tierhalterinnen, welche Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Gehegewild zur Fleischerzeugung und Geflügel im Land Brandenburg halten, haben ihre Tiere jährlich zum Stichtag 03.01. zur Tierseuchenkasse zu melden.

Die Meldepflicht basiert auf § 20 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) i.V.m. § 6 Absatz 2a Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) sowie § 1 Abs. 1 bis 3 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesGDV).

Die Tierseuchenkasse ist seit 2014 Regionalstelle für die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen im Land Brandenburg. Damit übernimmt sie für diese Tierhalter und Tierhalterinnen die nach Viehverkehrsverordnung erforderliche Stichtagsmeldung an die HIT-Datenbank.

Beitrag:

Die Tierseuchenkasse erhebt für die gemeldeten Schafe, Ziegen und Wildklauentiere Beiträge auf der Grundlage der Beitragsverordnung.

In den jeweiligen Tierkategorien gelten nachfolgende Beitragssätze:

Für Schafe (einschließlich Muffelwild, welches in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird) und Ziegen:

Tiere, die älter als 9 Monate sind

Grundbeitrag pro Tierbestand (unabhängig von der Anzahl gehaltener Tierarten) 7,00 €
je Tier 0,95 €
Leistungen:

Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie o.g. Bedingungen erfüllt haben und ein Beihilfeantrag vorliegt.

  • Probenentnahmen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
    Blutproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen
    Zusätzlich bei Schafen: Maedi/Visna der Milchschafe in den Betrieben mit amtlicher Sanierung
    Zusätzlich bei Ziegen: CAE in den Betrieben mit amtlicher Sanierung
  • Untersuchungen im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), Standort Frankfurt/Oder
    Übernahme der Netto-Kosten der pathologisch-anatomischen Untersuchung von verendeten oder getöteten Tieren zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen und anderer seuchenartig auftretender Krankheiten,
    höchstens jedoch 4.000 € je Betrieb, Tierart und Kalenderjahr

    Übernahme der Netto-Kosten für Untersuchungen zum Ausschluss infektiöser Abortursachen
    (siehe Anlage B 5.1. des Beihilfeerlasses)

  • Impfungen (Direkterstattung an Tierhalterin/-halter per Antrag)
    Freiwillige Impfungen:

    Zuschuss zur Impfung inclusive Impfstoff gegen Blauzunge:

    Impfung mit monovalentem Impfstoff je Tier 2,55 Euro
    Impfung mit bivalentem Impfstoff je Tier 3,10 Euro

    zuzüglich Bestandsgebühr

    gegen Coxiellose der Schafe und Ziegen je Impfung 3,00 €
  • Impfungen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
    Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden
  • Laboruntersuchungen zusätzlich für Schafhalter:
    Übernahme der Kosten zur Genotypisierung auf TSE-Resistenz, die über die in den §§ 2 und 7 der TSE-Resistenzzuchtverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehen

Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass