Online-Neuanmeldung einer Tierhaltung
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Beitragsrechner
Allgemeine Information:
Die Tierseuchenkasse kann Ihnen für Ihre Tiere Leistungen in Form von Entschädigungen oder Beihilfen gewähren, sofern Sie Ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse korrekt nachgekommen sind.
Bestellungen von Ohrmarken für Ihre Schweine richten Sie bitte an den Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg.
Meldung:
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Gehegewild zur Fleischerzeugung und Geflügel im Land Brandenburg halten, haben ihre Tiere jährlich gemäß den geltenden Bestimmungen zur Tierseuchenkasse zu melden.
Die Tierseuchenkasse ist seit 2014 Regionalstelle für die Stichtagsmeldung für Schweine im Land Brandenburg. Damit übernimmt sie für die Halterinnen und Halter von Schweinen die nach Viehverkehrsverordnung erforderliche Stichtagsmeldung an die HIT-Datenbank.
Beitrag:
Die Tierseuchenkasse erhebt für die gemeldeten Tiere Beiträge auf der Grundlage der aktuellen Beitragsverordnung.
Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an die Tierseuchenkasse ergibt sich aus § 20 Tiergesundheitsgesetz und § 6 Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetz i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.
- Link zu § 20 TierGesG
- Link zu § 6 AGTierGesG
- Link zu § 1 AGTierGesGDV
- Link zur BVO
- Nutzen Sie für die Ermittlung Ihres Beitrages den Beitragsrechner
Leistungen:
Nachfolgende Leistungen können Ihnen gemäß Beihilfeerlass gewährt werden, sofern Sie o.g. Bedingungen erfüllt haben und ein Beihilfeantrag vorliegt.
- Probenentnahmen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung:
Blutproben: Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die in den jeweiligen Verordnungen vorgeschriebenen Blutprobenentnahmen zur Untersuchung auf Brucellose, Klassische und Afrikanische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit und andere anzeigepflichtige Tierseuchen
Zuschuss zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte für die Blutprobenentnahme zur Untersuchung auf Seuchenhaften Spätabort (PRRS)
- Untersuchungen im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), Standort Frankfurt/Oder
Übernahme der Netto-Untersuchungskosten für Blut- und Kotproben im Rahmen eines bestätigten Bekämpfungsplanes zur Salmonellose beim Schwein
Übernahme der Netto-Untersuchungskosten auf PRRS im Rahmen einer Richtlinie des Landes Brandenburg zur freiwilligen Feststellung und Überwachung der PRRS-Unverdächtigkeit sowie zum Ausschluss infektiöser Abortursachen
Übernahme der Netto-Kosten der pathologisch-anatomischen Untersuchung von verendeten oder getöteten Schweinen zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen und anderer seuchenartig auftretender Krankheiten, höchstens jedoch 4.000 € je Betrieb, Tierart und Kalenderjahr
- Impfungen nach amtlicher Anweisung oder Anordnung
Übernahme der Kosten für Impfungen inklusive des Impfstoffes (als Notimpfung bzw. Pflichtimpfung), sofern diese amtlich angewiesen oder angeordnet wurden
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie im Beihilfeerlass
