Nachmeldung

Sie haben im laufenden Jahr weitere Tiere erworben. Melden Sie diese Tiere nach!

Wenn sich der bereits gemeldete geschätzte Jahreshöchstbestand im laufenden Jahr erhöht, muss dies nachgemeldet werden.

Nachmeldepflicht besteht:

  • bei Schweinen, Schafen, Ziegen und Gehegewild: bei Erhöhungen um mehr als 50 Tiere im aktuellen Beitragsjahr
  • bei Geflügel: bei Haltungen ab 1.000 Tiere, Erhöhungen um mehr als 100 Tiere im aktuellen Beitragsjahr
  • bei Pferden: jedes neu hinzukommende Pferd ist nachzumelden

für alle Tierarten:

  • bei Neugründung einer Tierhaltung oder wenn
  • eine Tierart im aktuellen Beitragsjahr neu in den Bestand aufgenommen wird

 

Bitte beachten Sie, dass Sie nur die Tiere nachmelden, die zusätzlich zu Ihrer bisherigen Bestandsmeldung hinzugekommen sind.

Für nachgemeldete Tiere werden Jahresbeiträge erhoben.

Nachmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Entstehung der Nachmeldepflicht abzugeben.

Die Nachmeldung können Sie formlos per Post oder E-Mail vornehmen.