Tierbestandsmeldung 2026

Wichtige Änderungen zum Meldeverfahren ab 2026

Ab 2026 wird ein geändertes Meldeverfahren für die jährliche Tierbestandsmeldung eingeführt

-> Meldung Stichtag 03.01. und geschätzter Jahreshöchstbestand

Für Geflügel, Schweine, Schafe, Ziegen und Gehegewild gilt:

  • Neben dem Stichtagsbestand ist immer der geschätzte Jahreshöchstbestand je Tierart und Kategorie im Beitragsjahr anzugeben.

Sofern Ihnen kein amtlicher Meldebogen zur jährlichen Tierbestandsmeldung zugegangen ist, sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter verpflichtet, einen solchen rechtzeitig vor Ablauf der Meldefrist (15.01.) bei der Tierseuchenkasse anzufordern oder in der genannten Frist über das Onlineportal der Tierseuchenkasse ihren Tierbestand zu melden.

Liegt der TSK bis zum 15.01. keine Tierbestandsmeldung für das aktuelle Beitragsjahr vor, wird Ihr Beitrag anhand des Tierbestandes des Vorjahres oder anderweitig amtlich ermittelter Tierzahlen für den Bestand errechnet. Dies entbindet Sie nicht von der Meldepflicht.

Bitte melden Sie fristgerecht!

Die Meldekarten für das Jahr 2026 werden am 30. und 31. Dezember an alle in der TSK Brandenburg registrierten Tierhaltende versandt.

Rechtliche Grundlage:

Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzten zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGtierGesGDV)