Denken Sie bitte an die fristgerechte Stichtagesmeldung 2025.
Die Meldung Ihres Tierbestandes zum Stichtag 03.01. musste bis zum 15.01.2025 in der Tierseuchenkasse eingegangen sein. Tierhalterhaltende, die noch keine Meldung abgegeben haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Die Beitragsbescheide für 2025 erhalten Sie Anfang März, diese werden nun anhand Ihrer Meldung erstellt.
Für Schaf-, Ziegen- und Schweinehalterinnen und -halter ist dies zugleich die Stichtagesmeldung nach § 26 Abs.3 Nr. 1und 2 der Viehverkehrsverordnung. Eine extra Meldung zur HIT-Datenbank ist für diesen Tierhalterkreis nicht erforderlich.
Schaf- und Ziegenhalter verlieren bei verspätetem Eingang der Stichtagesmeldung in der Tierseuchenkasse einen möglichen Anspruch auf die gekoppelte Förderung für Mutterschafe und Mutterziegen im Rahmen der Direktzahlungen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik.