Versand der Beitragsbescheide 2024 am 08.03.2024

Am 08.03.2024 wurden an alle Tierhalterinnen und Tierhalter die Beitragsbescheide für das aktuelle Beitragsjahr versandt. Online-Melderinnen und -melder erhielten eine Info-email. Bitte schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach.

Zahlfrist ist der 12.04.2024.

Die fristgerechte und vollständige Bezahlung des auf dem Bescheid ausgewiesenen Betrages ist die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Tierseuchenkasse.

Tierhaltende, welche ein SEPA-Lastschriftmandat bei uns hinterlegt haben, sorgen bitte für eine ausreichende Deckung Ihres Abbuchungskontos, da durch Rückbuchungen weitere Kosten entstehen.

Über die ab 2024 geltende neue Tierseuchenkassenbeitragsverordnung wurde bereits Ende Dezember mit dem Versand der Meldekarten und auf der Homepage der TSK informiert.

Sollte es Tierhalterinnen oder Tierhaltern infolge einer aktuellen wirtschaftlich schwierigen Situation nicht möglich sein, Ihren Beitrag bis zum genannten Termin zu entrichten, kann ein Stundungsantrag gestellt werden. Der Stundungsantrag muss bei der Tierseuchenkasse spätestens bis zum Fälligkeitstermin schriftlich vorliegen.