Die Eintragung der Impfung in die HIT – Datenbank ist pflichtig sowie Bedingung für die Beihilfezahlung.
Die Anleitung für die Eintragung durch die Tierärzte finden Sie in der beigefügten Datei, ebenso die dafür erforderliche Beauftragung durch den Tierhalter.
Eintragung von BTV-3 Impfungen durch Tierärzte
Einrichten von Vollmachten für die impfenden Tierärzte durch den Schafhalter
Hoftierarzt-Vollmacht und datenschutzrechtliche Einwilligung